Innung des Kraftfahrzeug-Gewerbes BHS
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Gebrauchte Elektroautos haben in Baden-Württemberg im Mai um 69 Prozent zugelegt, während der Gebrauchtwagenmarkt insgesamt schrumpft. Für das Kfz-Gewerbe ist dies ein klares Zeichen, dass Haushalte vor steigenden Kosten auf bezahlbare Modelle ausweichen. „Autofahren wird Schritt für Schritt zum Luxusgut gemacht", warnt Verbandspräsident Michael Ziegler und fordert statt eines auslaufenden Tankrabatts eine Politik, die Mobilität dauerhaft bezahlbar macht. Der Verband legt dazu vier konkrete Hebel vor, von der Erweiterung der Kaufprämie auf gebrauchte Elektroautos unter 30.000 Euro bis hin zu mehr Wettbewerb an der Ladesäule.
Gebrauchte Elektroautos haben in Baden-Württemberg im Mai um 69 Prozent zugelegt, während der Gebrauchtwagenmarkt insgesamt schrumpft. Für das Kfz-Gewerbe ist dies ein klares Zeichen, dass Haushalte vor steigenden Kosten auf bezahlbare Modelle ausweichen. „Autofahren wird Schritt für Schritt zum Luxusgut gemacht", warnt Verbandspräsident Michael Ziegler und fordert statt eines auslaufenden Tankrabatts eine Politik, die Mobilität dauerhaft bezahlbar macht. Der Verband legt dazu vier konkrete Hebel vor, von der Erweiterung der Kaufprämie auf gebrauchte Elektroautos unter 30.000 Euro bis hin zu mehr Wettbewerb an der Ladesäule.
Wenn ihr als AU- (Abgasuntersuchung), AUK- (Abgasuntersuchung bei Krafträdern), SP- (Sicherheitsprüfung), GAP- (Gasanlagenprüfung) oder GSP- (Gassystemeinbauprüfung) Betrieb anerkannt werden wollt, müsst ihr eine Reihe von Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise gegenüber der zuständigen Anerkennungsbehörde (z. B. der Kfz-Innung oder Landesbehörde) erbringen. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Rechtsgrundlagen geregelt, unter anderem in der Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen nach § 29 StVZO und der Anerkennungsrichtlinie.
In einem großen Betrieb mit mehreren Geschäftsführern muss für die Anerkennung als AU-/AUK-/SP-/GAP-/GSP-Betrieb diejenige Person ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) vorlegen, die die Fachverantwortung für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen übernimmt.
Ja, Versicherungsbestätigungen zur Abdeckung der Risiken bei hoheitlichen Aufgaben müssen in der Regel erneut abgefragt und regelmäßig aktualisiert werden.