Innung des Kraftfahrzeug-Gewerbes BHS
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Die Versicherungswirtschaft macht teure Werkstätten für steigende Kfz-Versicherungsbeiträge verantwortlich, doch das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg widerspricht: Wahre Kostentreiber sind Ersatzteilpreise der Hersteller und aufwendige Fahrzeugtechnik. Verbandspräsident Michael Ziegler: „Wenn die Versicherer steigende Beiträge mit zu teuren Werkstätten begründen, machen sie es sich zu einfach.“ Betriebe mit sechsstelligen Investitionen und ein bis zwei Prozent Rendite seien keine Preistreiber. Der Verband fordert faire Ersatzteilpreise von den Herstellern sowie von den Versicherern ein Ende pauschaler Rechnungskürzungen und den Erhalt der freien Werkstattwahl.
Die Versicherungswirtschaft macht teure Werkstätten für steigende Kfz-Versicherungsbeiträge verantwortlich, doch das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg widerspricht: Wahre Kostentreiber sind Ersatzteilpreise der Hersteller und aufwendige Fahrzeugtechnik. Verbandspräsident Michael Ziegler: „Wenn die Versicherer steigende Beiträge mit zu teuren Werkstätten begründen, machen sie es sich zu einfach.“ Betriebe mit sechsstelligen Investitionen und ein bis zwei Prozent Rendite seien keine Preistreiber. Der Verband fordert faire Ersatzteilpreise von den Herstellern sowie von den Versicherern ein Ende pauschaler Rechnungskürzungen und den Erhalt der freien Werkstattwahl.
Wenn ihr als AU- (Abgasuntersuchung), AUK- (Abgasuntersuchung bei Krafträdern), SP- (Sicherheitsprüfung), GAP- (Gasanlagenprüfung) oder GSP- (Gassystemeinbauprüfung) Betrieb anerkannt werden wollt, müsst ihr eine Reihe von Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise gegenüber der zuständigen Anerkennungsbehörde (z. B. der Kfz-Innung oder Landesbehörde) erbringen. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Rechtsgrundlagen geregelt, unter anderem in der Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen nach § 29 StVZO und der Anerkennungsrichtlinie.
In einem großen Betrieb mit mehreren Geschäftsführern muss für die Anerkennung als AU-/AUK-/SP-/GAP-/GSP-Betrieb diejenige Person ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) vorlegen, die die Fachverantwortung für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen übernimmt.
Ja, Versicherungsbestätigungen zur Abdeckung der Risiken bei hoheitlichen Aufgaben müssen in der Regel erneut abgefragt und regelmäßig aktualisiert werden.