Innung des Kraftfahrzeug-Gewerbes BHS
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Zum Start des neuen Ausbildungsjahres fordert das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg vom Land, seine Zusagen einzulösen: die verdoppelte Meisterprämie in den nächsten Haushalt einzustellen, die angekündigte kostenfreie Meisterausbildung mit einem konkreten Fahrplan zu unterlegen und die zugesagten 30 Millionen Euro für die Modernisierung der Bildungsstätten zielgerichtet einzusetzen. Verbandspräsident Michael Ziegler betont, die Antriebswende werde nicht am Reißbrett beschlossen, sondern in der Werkstatt gelernt, und wertet den ersten Rückgang der Ausbildungsverträge nach fünf Jahren Aufschwung als Warnsignal: „Wer die Transformation will, muss die Orte stärken, an denen sie gelernt wird.“ Am Meisterbrief hängt dabei mehr als die Ausbildung, denn er ist der klassische Weg in die Betriebsübernahme und damit eine Antwort auf die Nachfolgefrage, die sich in vielen Kfz-Betrieben im Land stellt.
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres fordert das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg vom Land, seine Zusagen einzulösen: die verdoppelte Meisterprämie in den nächsten Haushalt einzustellen, die angekündigte kostenfreie Meisterausbildung mit einem konkreten Fahrplan zu unterlegen und die zugesagten 30 Millionen Euro für die Modernisierung der Bildungsstätten zielgerichtet einzusetzen. Verbandspräsident Michael Ziegler betont, die Antriebswende werde nicht am Reißbrett beschlossen, sondern in der Werkstatt gelernt, und wertet den ersten Rückgang der Ausbildungsverträge nach fünf Jahren Aufschwung als Warnsignal: „Wer die Transformation will, muss die Orte stärken, an denen sie gelernt wird.“ Am Meisterbrief hängt dabei mehr als die Ausbildung, denn er ist der klassische Weg in die Betriebsübernahme und damit eine Antwort auf die Nachfolgefrage, die sich in vielen Kfz-Betrieben im Land stellt.
Wenn ihr als AU- (Abgasuntersuchung), AUK- (Abgasuntersuchung bei Krafträdern), SP- (Sicherheitsprüfung), GAP- (Gasanlagenprüfung) oder GSP- (Gassystemeinbauprüfung) Betrieb anerkannt werden wollt, müsst ihr eine Reihe von Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise gegenüber der zuständigen Anerkennungsbehörde (z. B. der Kfz-Innung oder Landesbehörde) erbringen. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Rechtsgrundlagen geregelt, unter anderem in der Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen nach § 29 StVZO und der Anerkennungsrichtlinie.
In einem großen Betrieb mit mehreren Geschäftsführern muss für die Anerkennung als AU-/AUK-/SP-/GAP-/GSP-Betrieb diejenige Person ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) vorlegen, die die Fachverantwortung für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen übernimmt.
Ja, Versicherungsbestätigungen zur Abdeckung der Risiken bei hoheitlichen Aufgaben müssen in der Regel erneut abgefragt und regelmäßig aktualisiert werden.