Innung des Kraftfahrzeug-Gewerbes BHS
KLIMAANLAGEN-CHECK
Kühlen Kopf bewahren – ist Ihre Klimaanlage noch fit für den Sommer?
Wenn ihr als AU- (Abgasuntersuchung), AUK- (Abgasuntersuchung bei Krafträdern), SP- (Sicherheitsprüfung), GAP- (Gasanlagenprüfung) oder GSP- (Gassystemeinbauprüfung) Betrieb anerkannt werden wollt, müsst ihr eine Reihe von Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise gegenüber der zuständigen Anerkennungsbehörde (z. B. der Kfz-Innung oder Landesbehörde) erbringen. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Rechtsgrundlagen geregelt, unter anderem in der Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen nach § 29 StVZO und der Anerkennungsrichtlinie.
In einem großen Betrieb mit mehreren Geschäftsführern muss für die Anerkennung als AU-/AUK-/SP-/GAP-/GSP-Betrieb diejenige Person ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) vorlegen, die die Fachverantwortung für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen übernimmt.
Ja, Versicherungsbestätigungen zur Abdeckung der Risiken bei hoheitlichen Aufgaben müssen in der Regel erneut abgefragt und regelmäßig aktualisiert werden.