Innung des Kraftfahrzeug-Gewerbes BHS
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Wenn der Bundesrat an diesem Freitag über eine Länder-Initiative für einen staatlichen Kraftstoffhöchstpreis nach luxemburgischem Vorbild abstimmt, warnt das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, das auch die Tankstellenbranche im Land vertritt, eindringlich vor einer Zustimmung. Der Vergleich mit Luxemburg trägt nicht, denn der Preisabstand entsteht nicht an der Zapfsäule, sondern bei Steuern und Abgaben, und das Beispiel Ungarn hat mit leeren Zapfsäulen gezeigt, wohin Preisdeckel führen. Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß bringt es auf den Punkt: „Ein staatlicher Höchstpreis senkt keine Preise, er zementiert sie allenfalls auf hohem Niveau.“
Wenn der Bundesrat an diesem Freitag über eine Länder-Initiative für einen staatlichen Kraftstoffhöchstpreis nach luxemburgischem Vorbild abstimmt, warnt das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, das auch die Tankstellenbranche im Land vertritt, eindringlich vor einer Zustimmung. Der Vergleich mit Luxemburg trägt nicht, denn der Preisabstand entsteht nicht an der Zapfsäule, sondern bei Steuern und Abgaben, und das Beispiel Ungarn hat mit leeren Zapfsäulen gezeigt, wohin Preisdeckel führen. Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß bringt es auf den Punkt: „Ein staatlicher Höchstpreis senkt keine Preise, er zementiert sie allenfalls auf hohem Niveau.“
Wenn ihr als AU- (Abgasuntersuchung), AUK- (Abgasuntersuchung bei Krafträdern), SP- (Sicherheitsprüfung), GAP- (Gasanlagenprüfung) oder GSP- (Gassystemeinbauprüfung) Betrieb anerkannt werden wollt, müsst ihr eine Reihe von Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise gegenüber der zuständigen Anerkennungsbehörde (z. B. der Kfz-Innung oder Landesbehörde) erbringen. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Rechtsgrundlagen geregelt, unter anderem in der Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen nach § 29 StVZO und der Anerkennungsrichtlinie.
In einem großen Betrieb mit mehreren Geschäftsführern muss für die Anerkennung als AU-/AUK-/SP-/GAP-/GSP-Betrieb diejenige Person ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) vorlegen, die die Fachverantwortung für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen übernimmt.
Ja, Versicherungsbestätigungen zur Abdeckung der Risiken bei hoheitlichen Aufgaben müssen in der Regel erneut abgefragt und regelmäßig aktualisiert werden.