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06.05.2026
KFZ BW

Drei Bewährungsproben für die neue Landesregierung

Auf seiner Frühjahrs-Delegiertenversammlung hat das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg drei Bewährungsproben für die künftige Landesregierung formuliert: Ein wirksames Effizienzgesetz, eine Bundesratsinitiative für bezahlbare Mobilität und eine Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge. Verbandspräsident Michael Ziegler kritisierte die jüngsten Berliner Beschlüsse als Symbolpolitik: „Zwei Monaten Entlastung stehen deutliche Mehrbelastungen bis 2040 gegenüber. Diese Rechnung geht für Pendler und Familien nicht auf.“ Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht der Verband mit Effizienzgesetz und der Verdopplung der Meisterprämie auf 3.000 Euro zugleich wichtige Weichen gestellt – an deren Umsetzung werde sich die neue Landesregierung messen lassen müssen.

06.05.2026
KFZ BW

Drei Bewährungsproben für die neue Landesregierung

Auf seiner Frühjahrs-Delegiertenversammlung hat das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg drei Bewährungsproben für die künftige Landesregierung formuliert: Ein wirksames Effizienzgesetz, eine Bundesratsinitiative für bezahlbare Mobilität und eine Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge. Verbandspräsident Michael Ziegler kritisierte die jüngsten Berliner Beschlüsse als Symbolpolitik: „Zwei Monaten Entlastung stehen deutliche Mehrbelastungen bis 2040 gegenüber. Diese Rechnung geht für Pendler und Familien nicht auf.“ Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht der Verband mit Effizienzgesetz und der Verdopplung der Meisterprämie auf 3.000 Euro zugleich wichtige Weichen gestellt – an deren Umsetzung werde sich die neue Landesregierung messen lassen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Wenn ihr als AU- (Abgasuntersuchung), AUK- (Abgasuntersuchung bei Krafträdern), SP- (Sicherheitsprüfung), GAP- (Gasanlagenprüfung) oder GSP- (Gassystemeinbauprüfung) Betrieb anerkannt werden wollt, müsst ihr eine Reihe von Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise gegenüber der zuständigen Anerkennungsbehörde (z. B. der Kfz-Innung oder Landesbehörde) erbringen. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Richtlinien und Rechtsgrundlagen geregelt, unter anderem in der Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen nach § 29 StVZO und der Anerkennungsrichtlinie.

In einem großen Betrieb mit mehreren Geschäftsführern muss für die Anerkennung als AU-/AUK-/SP-/GAP-/GSP-Betrieb diejenige Person ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) vorlegen, die die Fachverantwortung für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen übernimmt.

Ja, Versicherungsbestätigungen zur Abdeckung der Risiken bei hoheitlichen Aufgaben müssen in der Regel erneut abgefragt und regelmäßig aktualisiert werden.